125 'er Motoroller mit dem PKW-Führerschein
Seit 31. Dezember 2019 haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorroller bis 125 ccm mit dem PkW-Führerschein zu fahren.
- Die Gesetzesänderung zur Führerscheinklasse A1 ist in Kraft
- Die Fahrerschulung umfasst mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Einheiten Praxis zu jeweils 90 Minuten
- Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
Nach einer Schulung können jetzt also auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Quelle: Netz
Nach oben