Allgemeine Geschäftsbedingungen
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von D&L Dechring u. Langer GmbH. Änderungen der Geschäftsbedingungen können dem Auftraggeber nur in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Der Auftraggeber kann diesen innerhalb von zwei Wochen ebenfalls nur in schriftlicher Form widersprechen.
Bei Bestellungen von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verbindlichen Bestellung für Fahrzeuge.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrages.
2. AUFTRAGSERTEILUNG
Die von D&L Dechring u. Langer GmbH zu erbringenden Leistungen im technischen Bereich sind im Auftrag schriftlich zu benennen, genau wie der voraussichtliche Termin der Fertigstellung. Eine Kopie dieses Auftrages ist dem Auftraggeber nach erfolgter Unterschrift auszuhändigen. Dieser Auftrag ist bindend. Nebenabreden, Sonderwünsche oder Sonderanfertigungen sind in schriftlicher Form festzuhalten.
Durch den von dem Auftraggeber erteilten Auftrag an D&L Dechring u. Langer GmbH, ist es dieser erlaubt, mit dem Kundenfahrzeug Probefahrten bzw. Überführungsfahrten durch zu führen. Außerdem ist es der Firma erlaubt, Unteraufträge zu erteilen.
D&L Dechring u. Langer GmbH ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung bei Auftragserteilung zu verlangen.
3. PREISANGABEN, KOSTENVORANSCHLAG
Verlangt der Auftraggeber die schriftliche Fixierung der Preise, die bei der Ausführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen, werden diese im Auftrag notiert. D&L Dechring u. Langer GmbH verweist in diesem Fall auf die Preiskataloge und Arbeitswertlisten, die der Auftraggeber auf Wunsch einsehen kann.
Verbindliche Preisangaben können dem Auftraggeber nur in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlages gegeben werden. Dort werden die Ersatzteile und die Arbeiten jeweils einzeln mit Nettopreisen aufgeführt. Die gültige Umsatzsteuer wird am Ende des Kostenvoranschlages genannt. Erteilt der Auftraggeber anhand dieses Kostenvoranschlages den Auftrag an D&L Dechring u. Langer GmbH, so bedarf jegliche Überschreitung des Gesamtpreises der Zustimmung des Auftraggebers. D&L Dechring u. Langer GmbH ist nach Abgabe eines Kostenvoranschlages verpflichtet, sich bis zum Ablauf von drei Wochen an diese Angaben zu halten.
Bei Kostenvoranschlägen für äußerliche Schäden werden dem Auftraggeber von D&L Dechring u. Langer GmbH 10% des Rechnungsendbetrages (Kostenvoranschlages) in Rechnung gestellt. Bei Motor- oder Elektroschäden wird maximal der derzeit gültige Stundensatz berechnet. Der gültige Stundensatz ist im Werkstattbüro von D&L Dechring u. Langer GmbH ausgehängt. Bei nachfolgender Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird dieser bereits geleistete Betrag auf der Rechnung in Abzug gebracht. Bei Nichterteilung eines Auftrages wird der Auftragsgegenstand zerlegt an den Auftraggeber ausgehändigt (Tüten sind vom Auftraggeber selbst mitzubringen).
4. RECHNUNGSSTELLUNG
Bei der Rechnungserstellung werden die verwendeten Ersatzteile, Materialien und Sonderleistungen jeweils einzeln aufgeführt, ebenso die Preise bzw. Stundensätze jeder technisch in sich abgeschlossenen Arbeitsleistung, sowie Fahrt- oder Transportkosten. Bei einem vorab erstellten Kostenvoranschlag reicht bei Rechnungsstellung eine Bezugnahme auf diesen aus. Es werden dann nur die zusätzlich ausgeführten Arbeiten einzeln aufgeführt. Die Summe der Rechnung in Bezug zum Kostenvoranschlag darf um 10% variieren.
Abholung bzw. Anlieferung des Auftragsgegenstandes durch D&L Dechring u. Langer GmbH auf Wunsch des Auftragsgebers erfolgen auf dessen Rechnung und Gefahr, sofern das Verschulden nicht bei D&L Dechring u. Langer GmbH liegt.
Bei einer eventuellen Beanstandung von Seiten des Auftraggebers, muss dies spätestens sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Dies gilt auch bei einer Rechnungskorrektur von D&L Dechring u. Langer GmbH.
5. VERGÜTUNG UND ABHOLUNG
Die Rechnungen sind bei Abholung des Auftragsgegenstandes sofort in Bar oder mit Giro Card zu begleichen. Skontoabzug ist nicht möglich. Eine Überschreitung des Zahlungstermins ist es D&L Dechring u. Langer GmbH gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung auf einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.
Sollte der Auftragsgegenstand ohne Absprache mit D&L Dechring u. Langer GmbH länger als sieben Tage nach Fertigstellung nicht abgeholt und beglichen sein, fällt eine Standgebühr in Höhe von € 4,50 pro Tag an.
6. UNTERNEHMERPFANDRECHT
Auf Grund der Forderung aus dem Auftrag steht D&L Dechring u. Langer GmbH ein vertragliches Pfandrecht zu. Dieses Pfandrecht bezieht sich auf den Gegenstand, der durch die Auftragserteilung in ihren Besitz gelangt ist. Sofern frühere Ersatzteillieferungen, Arbeiten oder andere Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand noch nicht beglichen worden sind, tritt auch hier das vertragliche Pfandrecht in Kraft. Ansonsten gilt es nur dann, wenn die geschäftlichen Ansprüche unbestritten sind, bzw. ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Der Auftragsgegenstand muss dem Auftraggeber gehören
7. HAFTUNG
Bei Schäden oder Verlusten am Auftragsgegenstand und deren Anbauten, die durch das Verschulden von den gesetzlichen Vertretern oder den Handlungsgehilfen von D&L Dechring u. Langer GmbH entstanden sind, haftet die GmbH. Wertgegenstände, die vom Auftraggeber im Auftragsgegenstand hinterlassen werden, werden nicht in Verwahrung genommen. Der Auftraggeber übernimmt dafür selber die Haftung. Dazu gehören u.a. Wertsachen wie Geld, Sparbücher, Giro- und Kreditkarten, Kostbarkeiten und andere Wertsachen.
Bei Eintritt einer Haftung von D&L Dechring u. Langer GmbH für Schäden oder Verluste am Auftragsgegenstand, ist die GmbH zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Sollten die Kosten der Instandsetzung unverhältnismäßig hoch sein oder eine Instandsetzung nicht möglich sein, hat D&L Dechring u. Langer GmbH den Wiederbeschaffungswert des Auftragsgegenstandes zu begleichen, der dem Tag der Beschädigung oder des Verlustes zu Buche stand.
Sollten notwendige Abschleppkosten oder etwaige Personenschäden des Auftraggebers anfallen, so hat D&L Dechring u. Langer GmbH diese bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu tragen. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden gilt diese Haftungsbegrenzung nicht.
D&L Dechring u. Langer GmbH ist bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zusätzlich verpflichtet, dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dieses Fahrzeug kann die GmbH nach seinen jeweils hierfür gültigen Bedingungen frei auswählen. D&L Dechring u. Langer GmbH kann anstelle eines eigenen Fahrzeuges auch 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeugs erstatten oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den Verdienstausfall ersetzen.
Meldet D&L Dechring u. Langer GmbH dem Auftraggeber die Fertigstellung seines Fahrzeuges, so hat dieser das Ersatz- oder Mietfahrzeug unverzüglich wieder abzugeben.
Im Falle der Erstattung des Wiederbeschaffungswertes kann der Auftraggeber in den Fällen Stellung eines Ersatzfahrzeuge Mietkostenerstattung Verdienstausfallersatz – nur die Zeit in Anspruch nehmen, die für D&L Dechring u. Langer GmbH erforderlich sein wird, um unverzüglich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, das mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist.
Ein unmittelbarer oder mittelbarer Schaden des Auftraggebers wird von D&L Dechring u. Langer GmbH ein Ersatz nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GmbH geleistet. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.
Etwaige Schäden und Verluste an Auftragsgegenständen in der Obhut von D&L Dechring u. Langer GmbH, sind dem Auftraggeber umgehend bekannt zu geben. Bei Schäden oder Verlusten, die zu Lasten von D&L Dechring u. Langer GmbH gehen, ist der Auftraggeber ebenfalls verpflichtet, diese umgehend der GmbH anzuzeigen. Diese Anzeige hat in ausführlicher schriftlicher Form zu erfolgen. Die Anerkennung der Schäden oder Verluste durch D&L Dechring u. Langer GmbH hat ebenfalls in schriftlicher Form zu erfolgen. Gegenüber dem Auftraggeber haften die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von D&L Dechring u. Langer GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
D&L Dechring u. Langer GmbH behält sich das Eigentum an Ersatzteilen, ECU`s (beim ECU Flash), Zubehör und Aggregaten, die nicht wesentlicher Bestandteil des Auftrag Gegenstandes geworden sind, bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Dienstleistungsverträgen wird die ECU erst nach Zahlungseingang verschickt.
9. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die